2016 wird die Rasseliste von Kampfhunden abgeschafft. An ihre Stelle tritt ein Hundehalterführerschein für Besitzer auffälliger und gefährlicher Hunde. Darüber hinaus gibt es eine neue Regelung zur Hundehaftpflichtversicherung in Schleswig-Holstein.
Das neue Hundegesetz wird als modernes Gesetz gefeiert. Es sieht vor allem neue Regelungen für die Haltung von Kampfhunden vor. Diese sollen nicht mehr grundsätzlich anders behandelt werden als ungefährliche Rassen, mit Maulkorb- und Leinenpflicht. Die Halter stehen in der Verantwortung, ihren Hund artgerecht zu erziehen und zu halten. Besitzer eines auffälligen Hundes müssen ab 2016 einen Hundeführerschein und Besitzer eines gefährlich eingestuften Hundes eine Haftpflichtversicherung vorweisen.
Alle anderen Hundebesitzer sollten auch eine Haftpflichtversicherung für ihre Vierbeiner abschließen. Dies ist jedoch kein Muss. Das Mitte Juni beschlossene Hundegesetz im nördlichsten Bundesland Deutschlands schafft die Rasseliste für Kampfhunde ab, verschärft die Ordnungsgelder für kleinere und größere Verstöße beispielsweise bei Hundekotentsorgung, Leinenpflicht sowie Zuchtrichtlinien.
Die Abschaffung der Rasseliste für Kampfhunde ist für viele Hundebesitzer von Vorteil. Generell wird so jedem Kampfhund auf der bisherigen Rasseliste nicht automatisch ein gefährliches oder aggressives Verhalten unterstellt. Eine weitere positive Veränderung durch das beschlossene Hundegesetz in Schleswig-Holstein betrifft die Hundesteuer. Diese kann künftig reduziert werden, sofern Hundebesitzer freiwillig einen Sachkundenachweis über Hundehaltung erbringen. Mit ausgesetzten Hunden in der Urlaubszeit ist übrigens auch Schluss: Ein implantierter Daten-Chip beim Hund soll ab 2016 den Besitzer identifizieren können.