Händler sind ab 1. August verpflichtet, Tierfreunden beim Erstkauf eines Wirbeltieres schriftliche Informationen mitzugebenWer in Deutschland gewerbsmäßig mit Tieren handelt, ist ab dem 1. August 2014 laut dem geänderten Tierschutzgesetz (§ 21 Abs. 5 Ziffer 2 TschG) dazu verpflichtet, jedem Tierfreund beim Erstkauf eines Wirbeltieres eine schriftliche Information über die Bedürfnisse des Tieres mitzugeben. Darauf weist der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) hin. Zoofachhändler händigen ihren Kunden deshalb ein entsprechendes Infoblatt oder einen Steckbrief zu der jeweiligen Art aus: "Darin finden Tierfreunde grundlegende Informationen über Herkunft, Pflege und Haltung des neuen Heimtieres", erklärt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.
Der Berufsverband der Heimtierbranche hält zudem eine umfassende Beratung der Tierhalter vor dem Tierkauf für erforderlich: "Angehende Heimtierbesitzer sollten sich vor der Anschaffung über die Bedürfnisse ihres Tieres informieren und prüfen, welches Tier zu ihrem Lebensstil passt", sagt Norbert Holthenrich. "Denn nur eine artgerechte Heimtierhaltung ermöglicht eine gute und lebenslange Mensch-Tier-Beziehung." Kunden sollten sich nicht scheuen, ein Geschäft zu verlassen, wenn sie sich bei der Tieranschaffung ungenügend beraten fühlen. In ihren Heidelberger Beschlüssen zum Tierschutz im Zoofachhandel haben sich die ZZF-Mitglieder bereits vor 23 Jahren, also lange vor der Gesetzesänderung verpflichtet, durch qualifizierte Beratung eine fachgerechte Haltung von Heimtieren zu gewährleisten.
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von ZZF zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zum geänderten Tierschutzgesetz finden Sie im Themenbereich der ZZF-Website:
http://www.zzf.de/presse/meldungen/meldungen/article/aenderung-des-tierschutzgesetzes-beim-tierkauf-informieren-merkblaetter-ueber-beduerfnisse-der-heim.html